Shogun ist seit 08.11.2009 als Deckrüde genannt
und offiziell im Verein der Belgischen Schäferhunde in Österreich - Zuchttaugliche Rüden gelistet.
Die Zulassung für die Zucht :
Hüftgelenksdysplasie (HD) Untersuchung
EU Mikro Chip
Formbeurteilung
Zur Beurteilung kann der Hund frühestens mit 15 Monaten vorgeführt werden, und muss die Mindestformwertnote „GUT“ erhalten.
Die Formbeurteilung kann nur bei einer von VBSÖ organisierten Klubschau oder bei einer ÖKV IHA Sonderausstellung des VBSÖ erfolgen.
Die Zuchtbestimmungen des VBSÖ sind für alle Züchter verbindlich, auch wenn sie nicht Mitglied des VBSÖ sind, ebenso die Eintragung in das ÖHZB.
Mit einen Zitat der allgemeinen Zuchtordnung, gehen Züchter auf die Rechte und Pflichten des
Vereines der Belgischen Schäferhunde Österreichs ein.
Sinn und Zweck der Zuchtordnung ist die Lenkung der Zucht für Belgische Schäferhunde und Schipperke so zu gestalten, dass auch in Österreich jenes Zuchtziel erreicht wird, das im Mutterland der Rasse von dem Zuchtverband angestrebt wird.
Zur Zucht zugelassen sind alle Belgischen Schäferhunde und Schipperke, die in einem vom ÖKV anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind. Sie müssen den in dieser Zuchtordnung festgelegten Bedingungen entsprechen.
Alle in Österreich gezüchteten Hunde und Importhunde, deren Besitzer ihren Wohnsitz in Österreich haben, sind in das ÖHZB einzutragen. Alle Eintragungsansuchen in das ÖHZB sind an den Zuchtwart des Vereins der Freunde der Belgischen Schäferhunde in Österreich (VBSÖ) zu richten, dem auch die dafür benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind.
Alle nachstehenden Bedingungen müssen auch importierte Hunde erfüllen, selbst dann, wenn sie in ihrem Herkunftsland bereits zur Zucht zugelassen waren.


